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Wahlkreisreform: verzwickt und doch so einfach

„Bewährtes erhalten, Anpassungen machen, wo sie nötig sind.“ So könnte man den Vorschlag der Regierung und des Kantonsrates für die Wahlkreisfrage mit einer Kurzformel erklären.

Es stellt sich also die berechtigte Frage, welche Notwendigkeit besteht, aus den Wahlkreisen Willisau und Entlebuch einen Verbund zu machen. Die Antwort ist so einfach wie sie auch verzwickt ist. Das Bundesgericht hat mehrmals entschieden, dass der Wähleranteil, um einen Sitz in einem kantonalen Parlament zu erhalten, unter 10% liegen muss. Im Entlebuch waren bis jetzt 12, 5% nötig und bei den nächsten Wahlen im 2011 liegt der Prozentsatz bei über 14%. Also eine Zahl, die rechtlich nicht mehr haltbar ist. Weil dieses Problem einzig im Wahlkreis Entlebuch besteht, ist also auch nur hier Handlungsbedarf nötig: Die Prozentzahl muss unter 10 gesenkt werden. Und hier beginnt die Problematik: Die Prozentzahlen können nur gesenkt werden, wenn der Wahlkreis vergrössert wird. Unzählige Vorschläge und viel Papier und Energie waren nötig, bis endlich der Vorschlag der CVP mit dem Wahlkreisverbund auf dem Tisch lag. Alle anderen Lösungen waren politisch nicht tragbar und fielen in verschiedenen Vernehmlassungsverfahren durch.

Was wird nun anders? Ausser in den Wahlkreisen Willisau und Entlebuch bleibt alles beim Alten. Eine kleine Ausnahme macht die Gemeinde Wolhusen, die auf eigenen Wunsch vom Wahlkreis Sursee zum Wahlkreis Entlebuch wechselt. Und nun kommt das Spannende: Auch in den beiden betroffenen Wahlkreisen ändert sich für die Wählenden nichts. Willisauer wählen Willisauerinnen und Entlebucherinnen wählen Entlebucher. Erst bei der Berechnung der Sitzverteilung jeder Partei auf die Wahlkreise gibt es einen Unterschied zum Rest des Kantons: nachdem die Sitzverteilung über das ganze Gebiet berechnet wurde, werden in einem zusätzlichen Schritt die so ermittelten Sitze auf die Ämter verteilt. Dies ist vergleichbar mit den Restmandaten, die über die Parteien zugeteilt werden. Im Wahlkreisverbund werden diese Restmandate halt innerhalb einer Partei verteilt. So einfach ist das Ganze!

Die Behauptung der SVP, dass in Zukunft zwei verschiedene Wahlverfahren gelten würden, stimmt nicht. Auch beim Wahlkreisverbund wird im Proporzsystem gewählt und die Auswertungen werden im ganzen Kanton nach dem gleichen Berechnungssystem gemacht, nämlich der altbekannten Hagenbach-Bischoff-Methode. Wenn die SVP nun mit einer Stimmrechtsbeschwerde droht, ist das ihr gutes Recht. Die Aussicht auf Erfolg ist aber kaum da, dies hat unter anderem auch ein Rechtsgutachten gezeigt. Mit der geplanten Änderung setzt der Kanton Luzern die bundesgerichtlichen Entscheide um. Was soll daran zu bemängeln sein?

Wir haben es in der Hand und können mit einer kleinen Anpassung der Wahlkreisorganisation einen rechtswidrigen Umstand beheben. Warum also alles kompliziert machen, wenn es einfach auch geht?



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